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Satzung

Satzung des SV Blau-Gelb Berlin e.V. §1 1. Am 10. Juli 1990 wurde der SV Blau-Gelb Berlin gegründet. Er trat die Rechtsnachfolge der BSG Tiefbau Berlin an. 2. Der SV Blau-Gelb Berlin ist im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Berlin. 3. Das Geschäftsjahr umfaßt ein Kalenderjahr. §2 1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Körperkultur und Sport. Dieses Anliegen wird insbesondere verwirklicht durch die Pflege des Kinderund Jugendsports, des Freizeitsports und des leistungsorientierten Breitensports. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Vergütung für Verwaltungsaufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. 4. Berufssport ist mit den Grundsätzen unvereinbar.

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